Seebestattung

Bei einer Seebestattung wird die Asche des/der Verstorbenen auf See beigesetzt. Bis ins 20. Jahrhundert war eine solche Bestattung auf See fast ausschließlich Seeleuten vorbehalten. Seit 1934 können in Deutschland die eingeäscherten Überreste eines/einer Verstorbenen in einer speziellen, wasserlöslichen Seeurne auf See beigesetzt werden werden. Die Übergabe erfolgt nach seemännischen Bräuchen in ausgewiesenen Gebieten in Nord- oder Ostsee, außerhalb der sogenannten Dreimeilenzone, in der Regel Gebiete in denen nicht gefischt oder Wassersport getrieben werden darf. Es sind auf Wunsch auch Bestattungen im Atlantik, Mittelmeer und anderen Weltmeeren möglich.

 

Die Position im Meer wird angesteuert, die für die letzte Ruhestätte ausgewählt wurde. Hier wird die Fahne auf Halbmast gesetzt und der Kapitän stellt sich neben die blumengeschmückte Urne und spricht die Abschiedsworte. Das Ende der Seewache wird nach altem Seemannsbrauch durch vier Doppelschläge an die Schiffsglocke angezeigt – gleichzeitig wird die Urne zu Wasser gelassen. Nun können die Angehörigen als letzten Gruß Blüten ins Meer geben.